Reisen in und durch die Schweiz:
Für als Haustiere gehaltene Wildtiere (dazu zählen u.a. Kakadus und Papageien) kann ein „Certificate of Ownership“ (Bescheinigung über den persönlichen Besitz) beantragt und ausgestellt werden. Dieses ist 3 Jahre lang gültig und erlaubt den mehrfachen Grenzübertritt (ohne grenztierärztliche Untersuchung und ohne tierärztliches Zeugnis) in/aus die/der Schweiz.
Siehe hierzu
Cites 3/2007 Revision der Artenschutzverordnung vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Für eine dauerhafte Ausfuhr von Deutschland muss ein Antrag auf Erteilung einer CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)_Konstantinstraße 110 in 53179 Bonn http://www.bfn.de gestellt werden (Vordrucke 221 und 222).
Alles weitere wie Beschreibungen, Anträge etc. findet man hier:
Cites Ausfuhr
Die dauerhafte Einfuhr in die Schweiz ist hier beschrieben, Antragsforumular „Einfuhrgesuch“ gibt es als Word-Datei auf der rechten Seite: :
Einfuhr Papageien
Zu beachten ist, dass bei einer dauerhaften Einfuhr bzw. Unterbringung von Papageien und Kakadus in der Schweiz (z.b. Umzug) andere Vorschriften gelten als in Deutschland.
So ist z.B. für "Grosspapageien" wie z.B. Aras, Molukkenkakadu, Weisshaubenkakadu, grosser Gelbhaubenkakadu, etc. eine Wildtierhaltebewilligung notwendig.
Diese wiederum muss beim jeweiligen Kanton bzw. dem Kantonalen Departement für Gesundheit und Soziales Veterinärdienst beantragt werden.
Für als Haustiere gehaltene Wildtiere (dazu zählen u.a. Kakadus und Papageien) kann ein „Certificate of Ownership“ (Bescheinigung über den persönlichen Besitz) beantragt und ausgestellt werden. Dieses ist 3 Jahre lang gültig und erlaubt den mehrfachen Grenzübertritt (ohne grenztierärztliche Untersuchung und ohne tierärztliches Zeugnis) in/aus die/der Schweiz.
Siehe hierzu
Cites 3/2007 Revision der Artenschutzverordnung vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Für eine dauerhafte Ausfuhr von Deutschland muss ein Antrag auf Erteilung einer CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)_Konstantinstraße 110 in 53179 Bonn http://www.bfn.de gestellt werden (Vordrucke 221 und 222).
Alles weitere wie Beschreibungen, Anträge etc. findet man hier:
Cites Ausfuhr
Die dauerhafte Einfuhr in die Schweiz ist hier beschrieben, Antragsforumular „Einfuhrgesuch“ gibt es als Word-Datei auf der rechten Seite: :
Einfuhr Papageien
Zu beachten ist, dass bei einer dauerhaften Einfuhr bzw. Unterbringung von Papageien und Kakadus in der Schweiz (z.b. Umzug) andere Vorschriften gelten als in Deutschland.
So ist z.B. für "Grosspapageien" wie z.B. Aras, Molukkenkakadu, Weisshaubenkakadu, grosser Gelbhaubenkakadu, etc. eine Wildtierhaltebewilligung notwendig.
Diese wiederum muss beim jeweiligen Kanton bzw. dem Kantonalen Departement für Gesundheit und Soziales Veterinärdienst beantragt werden.
Gruss aus der Schweiz von
Inge
Inge