05.06.2009, 16:46
Hallo liebe Kakadu besitzer ,
ich habe mir vor ca.7 Monaten einen Weisshaubenkakadu Hahn gekauft .
In der Internet Offerte wurde geschrieben;
1. das der Vogel Fehlerfrei ist
2. Alter 5 Jahre
3. man benötigt keinen Cites für Weisshaubenkakadus
Ich habe keinen Cites für diesen Vogel bekommen NUR eine Herkumftsbetätigung
mit text " zum Nachweis der Besitzberechtigung gemäß 22 BNatSchG und gemäß 6 Abs 2 BartSchV "
ich war bei einem Kompeteten Vogelhändler ,der hat mir gesagt das der
Vogel an dem linken Auge fast Blind ist ( Grauer Star ) und das dass alter
vom Kakadu min. das dreifache ist also 15 Jahre alt.
Meine Frage hierzu ist :
1. Wie kann ich gegen die falschen angaben in der Offerte angehen ?
2. ist das wahr das man keinen Cites laut Artenschutz gesetzt mehr für einen Weisshaubenkakadu benötigt ?
Ich muss dazu sagen das ich kein KAKADu Experte bin und keine Ahnung
von der Artenschutz gesetzes gebung habe, ich bin für JEDEN RATSCHLAG von euch SEHR DANKBAR .
Gruß
ich habe mir vor ca.7 Monaten einen Weisshaubenkakadu Hahn gekauft .
In der Internet Offerte wurde geschrieben;
1. das der Vogel Fehlerfrei ist
2. Alter 5 Jahre
3. man benötigt keinen Cites für Weisshaubenkakadus
Ich habe keinen Cites für diesen Vogel bekommen NUR eine Herkumftsbetätigung
mit text " zum Nachweis der Besitzberechtigung gemäß 22 BNatSchG und gemäß 6 Abs 2 BartSchV "
ich war bei einem Kompeteten Vogelhändler ,der hat mir gesagt das der
Vogel an dem linken Auge fast Blind ist ( Grauer Star ) und das dass alter
vom Kakadu min. das dreifache ist also 15 Jahre alt.
Meine Frage hierzu ist :
1. Wie kann ich gegen die falschen angaben in der Offerte angehen ?
2. ist das wahr das man keinen Cites laut Artenschutz gesetzt mehr für einen Weisshaubenkakadu benötigt ?
Ich muss dazu sagen das ich kein KAKADu Experte bin und keine Ahnung
von der Artenschutz gesetzes gebung habe, ich bin für JEDEN RATSCHLAG von euch SEHR DANKBAR .
Gruß