Klar ist das der erste Reflex, wenn man das böse Wort "Beschlagnahme" hört, aber ganz so wild ist das ja auch nicht.
Das heißt eben nur, dass der Vogel nicht mehr dem Besitzer gehört, sonst erst mal nichts.
Wenn man freundlich mit dem Sachbearbeiter spricht und die ganze Geschichte erklärt, kann man sich meist drauf einigen, dass der Vogel beim Besitzer verbleibt.
Sollte er weiter unangemeldet bleiben, ist das nur eine Problemverlagerung zeitlich nach hinten, spätestens, wenn der Goffin mal vorübergehend irgendwo in Pflege gegeben werden soll, fangen die Probleme wieder von vorne an.
Auch wenn man von dem Herrn Arno Nym bei der Behörde angeschwärzt wird, weil der Goffin mal dauernd quäkt und sich irgendein Nachbar in seiner Mittagsruhe gestört fühlt, ist die Verhandlungsbasis natürlich schlechter, als wenn man vorher selbst hingeht und ihn meldet
Selbst, wenn die Behörde eine Einziehung beabsichtigen würde, müsste sie vorher den Betroffenen anhören, so dass man da schon die besonderen Umstände erklären kann.
Sollte es dennoch zum Erlass einer entsprechenden Ordnungsverfügung kommen, bleibt immer noch der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage, weil die Wegnahme für den Besitzer eine besondere Härte darstellen würde. So ein Verfahren dauert dann gewöhnlich schon mal etwas länger
(Ich weiß nicht, wie es heute ist, aber vor einigen Jahren dauerten selbst Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht hier mindestens 3 Jahre)
Grüsse aus dem Pott
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)