05.02.2009, 07:26
Thomas B., Tierheilpraktiker schrieb:...unter der Auflage, wie bisher für die Papageien zu sorgen...Grinsen musst ich jetzt Thomas, Du hast es ja selbst gemerkt ...
Überwachung durch einen Testamentsvollstrecker. Typische Juristenidee, ich weiß...
Unter uns gesagt - der "Vollzug" wird so ablaufen, aber danach schaut/kümmert sich doch keiner mehr darum wie es den Vögeln geht bzw. wie sie gehalten werden.
Ich finde eine Tierhaltung darf keinem unter "Bedingungen aufgezwungen" werden, das muss wirklich jemand sein der dieses gerne und freiwillig macht.
Gruss aus der Schweiz von
Inge
Inge