01.10.2007, 21:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2007, 21:28 von Thomas B.-Tierheilpraktiker.)
Hallo Zicolinho,
dieser Brief ist eindeutig nach § 185 StGB (Beleidigung) strafbar. Deshalb schick eine Kopie des Briefes zusammen mit der Erklärung, daß Du Strafantrag stellst (dieser eine Satz reicht - aber nicht Strafanzeige, sondern Strafantrag sagen, weil Beleidigung ein Antragsdelikt ist!) an die für Deinen Wohhnort zuständige Staatsanwaltschaft. Dieser Brief wird Herrn Genge mindstens die Hälfte seines Monatseinkommens kosten, und dann kann er sich überlegen, ob das ein für einen Geschäftsmann kluges Verhalten ist.
LG
Thomas
dieser Brief ist eindeutig nach § 185 StGB (Beleidigung) strafbar. Deshalb schick eine Kopie des Briefes zusammen mit der Erklärung, daß Du Strafantrag stellst (dieser eine Satz reicht - aber nicht Strafanzeige, sondern Strafantrag sagen, weil Beleidigung ein Antragsdelikt ist!) an die für Deinen Wohhnort zuständige Staatsanwaltschaft. Dieser Brief wird Herrn Genge mindstens die Hälfte seines Monatseinkommens kosten, und dann kann er sich überlegen, ob das ein für einen Geschäftsmann kluges Verhalten ist.
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
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