09.07.2011, 20:58
Seiten: 1 2
09.07.2011, 23:46
Hallo Resa,
herzlich Willkommen im Forum
Kannst du bitte deine Frage konkretisieren? Ich fürchte -so allgemein formuliert- wird dir hier kaum jemand helfen können.
herzlich Willkommen im Forum
Kannst du bitte deine Frage konkretisieren? Ich fürchte -so allgemein formuliert- wird dir hier kaum jemand helfen können.
10.07.2011, 07:48
Ja über das was Enteignung allgemein heißt bekommst Du Antworten genug im google , ja und ansonsten , bitte genau und was das mit Kakadus zu tun hat ???????????
10.07.2011, 09:47
Enteignung von Tieren werden duch Polizei/Tierschutz/Behörden
vollzogen und durchgeführt.
Grund: schlechte Haltung, Tierquälerei, Sammler/Messy.
Beispiel: mein kleiner Hund wurde einem Mann in Italien enteignet weil er verwahrlost in einem Hühnerstall lebte. Mein Kakadu Bandit wurde der Ex Besitzerin auch enteignet. Er lebte da auch verwahrlost.
vollzogen und durchgeführt.
Grund: schlechte Haltung, Tierquälerei, Sammler/Messy.
Beispiel: mein kleiner Hund wurde einem Mann in Italien enteignet weil er verwahrlost in einem Hühnerstall lebte. Mein Kakadu Bandit wurde der Ex Besitzerin auch enteignet. Er lebte da auch verwahrlost.
10.07.2011, 15:09
hallo danke für deine antwort ;)
des is ne ziemlich lange geschichte...
der kakadu wurde von seinen besitzern in eine tierauffangstation bei uns in der nähe abgegeben weil si ein baby bekommen haben und nun fast keine zeit mehr für ihn haben! die von der Tierauffangstation musste den besitzern wegen alles hinterhertelefoniern weil si nix auf di reihe bekommen haben!! in der tierauffangstation haben si angegeben das si den kakadu gerne in 2 jahren ca wieder zu sich holen würden denn dann is das kind schon etwas größer! nun in der zwischenzeit haben si ihn für ca 1300 euro i-wo im internet ausgeschrieben! dadurch glauben di in der tierauffangstation das si ihn nur zu geld machen wollen und eig nicht mehr richtig an ihm interessiert sind! wir haben uns den kakadu nun angesehen und hab mich sofort in ihn verliebt! haben dann auch mit den besitzern telefoniert und dann meinte si ganz hergeben will si ihn eig nicht nur für ca 2 jahre! wenn ich ihn aber nehme dann für immer! danach wollte si eine nacht darüber schlafen! dann kam eine sms das si den kakadu nun doch gleich wieder zu sich nehmen!
die in der Tierauffangstation trauen denen aber nicht so ganz übern weg und meinten si versuchen es mit einer enteignung da di besitzer auch keine papiere von ihm haben! ist das so einfach???
mein freund und ich wohnen zusammen und er besitzt seit 2008 einen amazone und einen graupapagei! wir haben ein ca 60 qm wohnzimmer also genug platz!
der kakadu ist 29 jahre alt! seit einiger zeit rupfer und seit er in der tierauffangstation ist, ist es etwas besser! er wurde schon sehr viel umhergereicht und ist sehr zahm! lässt sich von jedem anfassen!!!
kann man da mit einer enteignung was erreichen??????
des is ne ziemlich lange geschichte...
der kakadu wurde von seinen besitzern in eine tierauffangstation bei uns in der nähe abgegeben weil si ein baby bekommen haben und nun fast keine zeit mehr für ihn haben! die von der Tierauffangstation musste den besitzern wegen alles hinterhertelefoniern weil si nix auf di reihe bekommen haben!! in der tierauffangstation haben si angegeben das si den kakadu gerne in 2 jahren ca wieder zu sich holen würden denn dann is das kind schon etwas größer! nun in der zwischenzeit haben si ihn für ca 1300 euro i-wo im internet ausgeschrieben! dadurch glauben di in der tierauffangstation das si ihn nur zu geld machen wollen und eig nicht mehr richtig an ihm interessiert sind! wir haben uns den kakadu nun angesehen und hab mich sofort in ihn verliebt! haben dann auch mit den besitzern telefoniert und dann meinte si ganz hergeben will si ihn eig nicht nur für ca 2 jahre! wenn ich ihn aber nehme dann für immer! danach wollte si eine nacht darüber schlafen! dann kam eine sms das si den kakadu nun doch gleich wieder zu sich nehmen!
die in der Tierauffangstation trauen denen aber nicht so ganz übern weg und meinten si versuchen es mit einer enteignung da di besitzer auch keine papiere von ihm haben! ist das so einfach???
mein freund und ich wohnen zusammen und er besitzt seit 2008 einen amazone und einen graupapagei! wir haben ein ca 60 qm wohnzimmer also genug platz!
der kakadu ist 29 jahre alt! seit einiger zeit rupfer und seit er in der tierauffangstation ist, ist es etwas besser! er wurde schon sehr viel umhergereicht und ist sehr zahm! lässt sich von jedem anfassen!!!
kann man da mit einer enteignung was erreichen??????
10.07.2011, 17:24
Warum sollte ein Grund für eine Enteignung vorliegen?
Nur weil die Besitzer/Eigentümer den Vogel verkaufen wollen?
Das ist moralisch gesehen vielleicht nicht OK, aber letztendlich kann der Besitzer/Eigentümer mit dem Vogel machen was er will.
Ich frage mich allerdings wie die Auffangstation den Vogel bei der Behörde melden konnte, wenn keine Papiere vorliegen ???
Oder trägt der Vogel einen Ring oder einen Chip?
Du kannst dem Besitzer anbieten den Vogel zu kaufen (nicht unbedingt für 1300.-€)...aber bedenke...hat der Vogel weder Ring/Chip noch Papiere, dann kannst Du sehr große Probleme mit der Behörde bekommen.
Auf jeden Fall kannst Du das mit der Enteignung vergessen und auch die Auffangstation hat keine Handhabe den Vogel enteignen (besser beschlagnahmen) zu lassen, da der Vogel der Station nicht gehört, sie aufgrund der fehlenden Papiere, dies dann bereits am Anfang hätte tun müssen/können......obwohl das auch nicht immer umgesetzt wird. Zudem gehört der Vogel nach einer Beschlagnahmung der Behörde und darf nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden.
Was mich am Rande aber interessiert wieso hält Dein Freund eine Amazone und einen Grauen zusammen, statt mit artgleichen Partnern?
Und nun soll noch eine dritte Art dazu?
Nur weil die Besitzer/Eigentümer den Vogel verkaufen wollen?
Das ist moralisch gesehen vielleicht nicht OK, aber letztendlich kann der Besitzer/Eigentümer mit dem Vogel machen was er will.
Ich frage mich allerdings wie die Auffangstation den Vogel bei der Behörde melden konnte, wenn keine Papiere vorliegen ???
Oder trägt der Vogel einen Ring oder einen Chip?
Du kannst dem Besitzer anbieten den Vogel zu kaufen (nicht unbedingt für 1300.-€)...aber bedenke...hat der Vogel weder Ring/Chip noch Papiere, dann kannst Du sehr große Probleme mit der Behörde bekommen.
Auf jeden Fall kannst Du das mit der Enteignung vergessen und auch die Auffangstation hat keine Handhabe den Vogel enteignen (besser beschlagnahmen) zu lassen, da der Vogel der Station nicht gehört, sie aufgrund der fehlenden Papiere, dies dann bereits am Anfang hätte tun müssen/können......obwohl das auch nicht immer umgesetzt wird. Zudem gehört der Vogel nach einer Beschlagnahmung der Behörde und darf nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden.
Was mich am Rande aber interessiert wieso hält Dein Freund eine Amazone und einen Grauen zusammen, statt mit artgleichen Partnern?
Und nun soll noch eine dritte Art dazu?
10.07.2011, 17:40
Ein grosses Durcheinander....
Die Besitzer Wollten das Tier in die Auffangstation geben für 2 Jahre.
Die sagten ja dazu.
Die Besitzer machten trotzdem ein Inserat zum verkaufen.
( der Vogel gehört ihnen, sie dürfen ihn verkaufen)
Dann wieder nicht mehr?
(ist mühsam, aber ihre Entscheidung)
Wenn es dem Vogel an nichts fehlt, ausser leider einem Artgerechten Partner, kann er auch nicht enteignet werden.
Denn Partner hätte er bei dir ja auch nicht? Sitzen dann 3 Eeinzelne Tiere da die nicht dieselbe Sprache sprechen.
Wenn die Leute durch Kind keine Zeit haben, keinen Platz für einen Partner sollte man sie überzeugen, dass es dem Tier anderswo besser geht.
Eine Aufgabe der Auffangstation???? Aufklärung/Hilfe etc.
Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Auffangstation ein Tier übernimmt, egal für wie lange, ohne dies schriftlich/Vertraglich abgeklärt zu haben???
Die Besitzer Wollten das Tier in die Auffangstation geben für 2 Jahre.
Die sagten ja dazu.
Die Besitzer machten trotzdem ein Inserat zum verkaufen.
( der Vogel gehört ihnen, sie dürfen ihn verkaufen)
Dann wieder nicht mehr?
(ist mühsam, aber ihre Entscheidung)
Wenn es dem Vogel an nichts fehlt, ausser leider einem Artgerechten Partner, kann er auch nicht enteignet werden.
Denn Partner hätte er bei dir ja auch nicht? Sitzen dann 3 Eeinzelne Tiere da die nicht dieselbe Sprache sprechen.
Wenn die Leute durch Kind keine Zeit haben, keinen Platz für einen Partner sollte man sie überzeugen, dass es dem Tier anderswo besser geht.
Eine Aufgabe der Auffangstation???? Aufklärung/Hilfe etc.
Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Auffangstation ein Tier übernimmt, egal für wie lange, ohne dies schriftlich/Vertraglich abgeklärt zu haben???
10.07.2011, 17:48
Hallo Resa,
ich fürchte da wird wenig zu machen sein. Der Kakadu ist nun mal Eigentum seiner Besitzer, dass sie ihn anlässlich der Geburt ihres Kindes -evtl. vorrübergehend?- einer Auffangstation anvertraut haben ist sicher kein Grund für eine Enteignung. Auch dass sie -eventuell- erwogen haben ihn zu verkaufen dürfte für keine Behörde in Deutschland ein Grund sein, so massiv in ihre Eigentumsrechte einzugreifen. Vergiss nicht, in Deutschland gelten Tiere als Sache.
Entscheidend ist natürlich, was genau mit der Auffangstation vereinbart wurde. Ich denke es wäre sinnvoll sich mit allen Beteiligten zusammen zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung -im Interesse des Kakadus- zu suchen.
Du schreibst ihr habt eine Amazone und einen Graupapagei und in eurem großen Wohnzimmer ist noch genug Platz. Papageien benötigen nun einmal viel mehr als nur ausreichend Platz, auch ein artentsprechender Partner ist ein wichtiger Baustein für ein glückliches Papageienleben. Gibt es einen Grund dafür, dass ihr eine Amazone und einen Grauen haltet und kein Pärchen?
Wenn du dich ein wenig mit dem Wesen und dem Verhalten der Kakadus beschäftigst wirst du sehr schnell feststellen, dass sie keinesfalls liebe und verschmuste Wesen sind, sondern Persönlichkeiten mit Ecken und Kanten. Es ist keinesfalls gesagt dass der Kakadu sich mit euren Vögeln vergesellschaften lässt. Bitte mach dich kundig, ein Kakadu ist nicht so ohne Weiteres mit anderen Papageien vergleichbar.
Lies mal hier: http://kakadu-info.de/
Halte uns auf dem Laufenden...
ich fürchte da wird wenig zu machen sein. Der Kakadu ist nun mal Eigentum seiner Besitzer, dass sie ihn anlässlich der Geburt ihres Kindes -evtl. vorrübergehend?- einer Auffangstation anvertraut haben ist sicher kein Grund für eine Enteignung. Auch dass sie -eventuell- erwogen haben ihn zu verkaufen dürfte für keine Behörde in Deutschland ein Grund sein, so massiv in ihre Eigentumsrechte einzugreifen. Vergiss nicht, in Deutschland gelten Tiere als Sache.
Entscheidend ist natürlich, was genau mit der Auffangstation vereinbart wurde. Ich denke es wäre sinnvoll sich mit allen Beteiligten zusammen zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung -im Interesse des Kakadus- zu suchen.
Du schreibst ihr habt eine Amazone und einen Graupapagei und in eurem großen Wohnzimmer ist noch genug Platz. Papageien benötigen nun einmal viel mehr als nur ausreichend Platz, auch ein artentsprechender Partner ist ein wichtiger Baustein für ein glückliches Papageienleben. Gibt es einen Grund dafür, dass ihr eine Amazone und einen Grauen haltet und kein Pärchen?
Wenn du dich ein wenig mit dem Wesen und dem Verhalten der Kakadus beschäftigst wirst du sehr schnell feststellen, dass sie keinesfalls liebe und verschmuste Wesen sind, sondern Persönlichkeiten mit Ecken und Kanten. Es ist keinesfalls gesagt dass der Kakadu sich mit euren Vögeln vergesellschaften lässt. Bitte mach dich kundig, ein Kakadu ist nicht so ohne Weiteres mit anderen Papageien vergleichbar.
Lies mal hier: http://kakadu-info.de/
Halte uns auf dem Laufenden...
10.07.2011, 19:59
Hallo,
ein kompliziertes Thema!
Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist. In Deutschland können die zuständigen Behörden nur dann beschlagnahmen (also letztendlich enteignen), wenn z. B. bei schlechter Haltung ("verwahrlost") Frist zur Nachbesserung gegeben wurde und diese nicht eingehalten wird.
Wenn Behörden dann tatsächlich Papageien beschlagnahmen (also eine Rechtsgrundlage bestünde), müssten die Behörden auch zumindest eine "Idee" haben, wo sie mit den beschlagnahmten Tieren hin sollen. Kein Amtsveterinär möchte vermutlich sein Büro mit zig beschlagnahmten Papageien teilen - zumal diese Haltung ja auch nicht tiergerecht wäre
In dem hier geschilderten Fall besteht diese Rechtsgrundlage nach erstem Augenschein nicht, da der Kakadu ja zunächst nur wegen des Babys abgegeben wurde und in zwei Jahren zurückkehren soll - da kann man nicht mit "Verwahrlosung" argumentieren.
An dieser Stelle wäre es wichtig zu wissen, um welchen Kakadu es sich handelt. Die Unterschutzstellung (Anhang A oder B) zu bestimmten Zeiten ist unterschiedlich geregelt. Das bedeutet, dass z.B. ein Papagei, der heute zu den Anhang-A-Tieren gehört, in früheren Jahren nicht unter diesen gelistet wurde. Daher sind das Jahr des Erwerbs und der damalige Schutzstatus von Bedeutung.
Nimm als Beispiel den Molukkenkakadu, der wurde am 6.6.1981 zum ersten Mal gelistet, wurde erst ab 1.1.87 nach dem BNatSchG besonders geschützt und hat den Höchstschutz seit 18.01.1990 Daher ist es wichtig zu wissen, um welchen Kakadu (ohne Papiere und ohne Ring) es überhaupt geht!
Das Artenschutzrecht in Deutschland hat - wie jede Verordnung - bestimmte Durchführungsbestimmungen: Bei so alten Papageien kann evtl. mit "Vorerwerb" (falls beweisbar) argumentiert werden.
Jeder kann einen Vogel bei der zuständigen Behörde melden, auch wenn dieser keinen Ring / Chip trägt und keine Papiere vorliegen. Dazu muss man nicht "Auffangstation" sein. Man geht zur Behörde, schildert den Sachverhalt (seit wann man den Vogel hat, woher, ob er evtl. zugeflogen ist usw. ....) Dann wird der zuständige Beamte aufgrund der derzeit jeweils geltenden Rechtslage klären, ob der Papagei ggf. zu beschlagnahmen ist.
Ja, er gehört der Behörde, die daran interessiert ist, dass sich Büros nicht zu überquellenden Vogelzimmern entwickeln Daher gibt es die Möglichkeit, dass die Behörde den Papagei zunächst beschlagnahmt und dann ganz offiziell "zur weiteren Haltung" überlässt, wenn die Haltungsbedingungen in Ordnung sind!
Vielen Papageien und deren menschlichen Mitbewohnern wäre - aus meiner Sicht - in Deutschland mehr damit geholfen, wenn sie sich vertrauensvoll an die zuständige Behörde wenden würden, statt Angst zu haben vor Beschlagnahmung oder "Enteignung". Papageien können legalisiert werden - und sei es durch eine Beschlagnahmung. Manche dürfen danach ganz offiziell in der individuell betreuten Privathaltung bleiben.
So viel zum "Rechtlichen". Ob man einem 29 Jahre alten Kakadu einen Gefallen mit einer artgleichen gegengeschlechtlichen Vergesellschaftung tut (die Realisierung eines solchen Vorhabens ist an der Realität schon häufig gescheitert) - darüber ließe sich vortrefflich diskutieren. Aber das gehört nicht in dieses Thema. Ob man einen Kakadu über den Weg "Enteignung" einziehen lässt oder sich ganz normal zwei (artgleiche gegengeschlechtliche) kauft - auch das wäre wieder ein anderes Thema!
Viele Grüße
Susanne
P.S. Zuständig für dich wäre : dieses Landratsamt (klick mal, das ist ein Link!), aber ich weiß ja nicht, wo die "Tierauffangstation" ist bzw. die Eigentümer des Kakadus wohnen.
ein kompliziertes Thema!
(10.07.2011, 09:47 )NoelleRo schrieb: [ -> ]Enteignung von Tieren werden duch Polizei/Tierschutz/Behörden
vollzogen und durchgeführt. Mein Kakadu Bandit wurde der Ex Besitzerin auch enteignet. Er lebte da auch verwahrlost.
Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist. In Deutschland können die zuständigen Behörden nur dann beschlagnahmen (also letztendlich enteignen), wenn z. B. bei schlechter Haltung ("verwahrlost") Frist zur Nachbesserung gegeben wurde und diese nicht eingehalten wird.
Wenn Behörden dann tatsächlich Papageien beschlagnahmen (also eine Rechtsgrundlage bestünde), müssten die Behörden auch zumindest eine "Idee" haben, wo sie mit den beschlagnahmten Tieren hin sollen. Kein Amtsveterinär möchte vermutlich sein Büro mit zig beschlagnahmten Papageien teilen - zumal diese Haltung ja auch nicht tiergerecht wäre
In dem hier geschilderten Fall besteht diese Rechtsgrundlage nach erstem Augenschein nicht, da der Kakadu ja zunächst nur wegen des Babys abgegeben wurde und in zwei Jahren zurückkehren soll - da kann man nicht mit "Verwahrlosung" argumentieren.
(10.07.2011, 15:09 )Resa schrieb: [ -> ]der kakadu ist 29 jahre alt!
An dieser Stelle wäre es wichtig zu wissen, um welchen Kakadu es sich handelt. Die Unterschutzstellung (Anhang A oder B) zu bestimmten Zeiten ist unterschiedlich geregelt. Das bedeutet, dass z.B. ein Papagei, der heute zu den Anhang-A-Tieren gehört, in früheren Jahren nicht unter diesen gelistet wurde. Daher sind das Jahr des Erwerbs und der damalige Schutzstatus von Bedeutung.
Nimm als Beispiel den Molukkenkakadu, der wurde am 6.6.1981 zum ersten Mal gelistet, wurde erst ab 1.1.87 nach dem BNatSchG besonders geschützt und hat den Höchstschutz seit 18.01.1990 Daher ist es wichtig zu wissen, um welchen Kakadu (ohne Papiere und ohne Ring) es überhaupt geht!
Das Artenschutzrecht in Deutschland hat - wie jede Verordnung - bestimmte Durchführungsbestimmungen: Bei so alten Papageien kann evtl. mit "Vorerwerb" (falls beweisbar) argumentiert werden.
(10.07.2011, 17:24 )Pico schrieb: [ -> ]Ich frage mich allerdings wie die Auffangstation den Vogel bei der Behörde melden konnte, wenn keine Papiere vorliegen ???
Oder trägt der Vogel einen Ring oder einen Chip?
Jeder kann einen Vogel bei der zuständigen Behörde melden, auch wenn dieser keinen Ring / Chip trägt und keine Papiere vorliegen. Dazu muss man nicht "Auffangstation" sein. Man geht zur Behörde, schildert den Sachverhalt (seit wann man den Vogel hat, woher, ob er evtl. zugeflogen ist usw. ....) Dann wird der zuständige Beamte aufgrund der derzeit jeweils geltenden Rechtslage klären, ob der Papagei ggf. zu beschlagnahmen ist.
(10.07.2011, 17:24 )Pico schrieb: [ -> ]Zudem gehört der Vogel nach einer Beschlagnahmung der Behörde und darf nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden.
Ja, er gehört der Behörde, die daran interessiert ist, dass sich Büros nicht zu überquellenden Vogelzimmern entwickeln Daher gibt es die Möglichkeit, dass die Behörde den Papagei zunächst beschlagnahmt und dann ganz offiziell "zur weiteren Haltung" überlässt, wenn die Haltungsbedingungen in Ordnung sind!
Vielen Papageien und deren menschlichen Mitbewohnern wäre - aus meiner Sicht - in Deutschland mehr damit geholfen, wenn sie sich vertrauensvoll an die zuständige Behörde wenden würden, statt Angst zu haben vor Beschlagnahmung oder "Enteignung". Papageien können legalisiert werden - und sei es durch eine Beschlagnahmung. Manche dürfen danach ganz offiziell in der individuell betreuten Privathaltung bleiben.
So viel zum "Rechtlichen". Ob man einem 29 Jahre alten Kakadu einen Gefallen mit einer artgleichen gegengeschlechtlichen Vergesellschaftung tut (die Realisierung eines solchen Vorhabens ist an der Realität schon häufig gescheitert) - darüber ließe sich vortrefflich diskutieren. Aber das gehört nicht in dieses Thema. Ob man einen Kakadu über den Weg "Enteignung" einziehen lässt oder sich ganz normal zwei (artgleiche gegengeschlechtliche) kauft - auch das wäre wieder ein anderes Thema!
Viele Grüße
Susanne
P.S. Zuständig für dich wäre : dieses Landratsamt (klick mal, das ist ein Link!), aber ich weiß ja nicht, wo die "Tierauffangstation" ist bzw. die Eigentümer des Kakadus wohnen.
10.07.2011, 21:31
...zwei jahre pension, das geht bestimmt nicht ohne pension zahlen.
Hier kostet eine gute urlaubsbetreung ungefahr 15 $ cdn pro tag. Wenn es eine betreuung fur langer zeit ist, konnen sich die interessenten uber einen niedrigeren preis einigen.
Nur 10$ pro tag ist schon 300 $ pro monat mal 24 ist schon 7 200$ fur zwei jahre..bin ich richtig?
oder machen die auffangsstationen es gratis?
Hier kostet eine gute urlaubsbetreung ungefahr 15 $ cdn pro tag. Wenn es eine betreuung fur langer zeit ist, konnen sich die interessenten uber einen niedrigeren preis einigen.
Nur 10$ pro tag ist schon 300 $ pro monat mal 24 ist schon 7 200$ fur zwei jahre..bin ich richtig?
oder machen die auffangsstationen es gratis?
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