31.05.2010, 20:32
es ist schon schwierig bei der unglaublichen Flut von Gesetzen, deren Auslegungsanweisungen und derer Auslegungsanweisungen noch den Überblick zu behalten.
Kurz und knapp zum Bundesnaturschutzgesetzes: - Die einheimische Natur darf u. a. nicht gestört werden und steht unter Schutz.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes wird der in diesem Fall angenommene Papagei im Freiflug als möglicher „Störer“ der zu schützenden Natur betrachtet und entsprechend auch zu Grunde gelegt.
Auffällig ist, dass sich oft auf - „die meisten sog. "Fachleute"“- bezogen wird. Es ist erstaunlich, wenn u. a. Halter auf eventuell auftretende Probleme zu diesem Thema hinweisen und dies ohne ersichtlicher Prüfung mit mangelnder Fachkompetenz erklärt wird.
Ich persönlich würde meine Kompetenz in Bezug des Fachwissens ernsthaft überdenken. Fachkompetenz besteht nicht nur aus Erfahrungswerte der eigenen Haltung, sondern auch aus der Bereitschaft heraus, weitere Erfahrungswerte aufzunehmen und diese zu überdenken bzw. nachzuarbeiten.
Nun noch einige Worte zu dem Thema des Freifluges von Papageien.
Es ist unstrittig, dass der praktizierte Freiflug tatsächlich eine positive Vorstellung für jeden Halter darstellen dürfte (dies jedoch nur in den wenigsten Fällen auch umgesetzt werden kann).
Es ist unstrittig, dass ein Training, w. z. B. Rückruf zu unterstützen ist.
Unstrittig sollte aber auch sein, dass die Fachleute durchaus in der Lage sein müssen, Aufklärungsarbeit in Bezug der Gefahren darzulegen.
Es könnte eventuell Privathalter geben, die diese gute Nachricht umgehend umsetzen wollen bzw. werden und könnten eventuell staunen, wenn es in einer Katastrophe endet.
Welche Aussage wird dann erteilt?
LG Petra
Kurz und knapp zum Bundesnaturschutzgesetzes: - Die einheimische Natur darf u. a. nicht gestört werden und steht unter Schutz.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes wird der in diesem Fall angenommene Papagei im Freiflug als möglicher „Störer“ der zu schützenden Natur betrachtet und entsprechend auch zu Grunde gelegt.
Auffällig ist, dass sich oft auf - „die meisten sog. "Fachleute"“- bezogen wird. Es ist erstaunlich, wenn u. a. Halter auf eventuell auftretende Probleme zu diesem Thema hinweisen und dies ohne ersichtlicher Prüfung mit mangelnder Fachkompetenz erklärt wird.
Ich persönlich würde meine Kompetenz in Bezug des Fachwissens ernsthaft überdenken. Fachkompetenz besteht nicht nur aus Erfahrungswerte der eigenen Haltung, sondern auch aus der Bereitschaft heraus, weitere Erfahrungswerte aufzunehmen und diese zu überdenken bzw. nachzuarbeiten.
Nun noch einige Worte zu dem Thema des Freifluges von Papageien.
Es ist unstrittig, dass der praktizierte Freiflug tatsächlich eine positive Vorstellung für jeden Halter darstellen dürfte (dies jedoch nur in den wenigsten Fällen auch umgesetzt werden kann).
Es ist unstrittig, dass ein Training, w. z. B. Rückruf zu unterstützen ist.
Unstrittig sollte aber auch sein, dass die Fachleute durchaus in der Lage sein müssen, Aufklärungsarbeit in Bezug der Gefahren darzulegen.
Es könnte eventuell Privathalter geben, die diese gute Nachricht umgehend umsetzen wollen bzw. werden und könnten eventuell staunen, wenn es in einer Katastrophe endet.
Welche Aussage wird dann erteilt?
LG Petra