30.09.2007, 19:02
Hi,
heute fand ich auf dieser Seite http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7...31676.html folgenden Beitrag:
Wie findet man denn heraus, von wann dieses Urteil ist?
heute fand ich auf dieser Seite http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7...31676.html folgenden Beitrag:
Zitat:Wenn Kakadus zu laut schreien
Wenn Papageien Frösche wären, dürften sie so laut schreien, wie sie wollten. Sind sie aber nicht, und deshalb gilt auch für zugereistes Federvieh die Mittagsruhe.
Das mussten zwei Salomonkakadus und zwei Gelbbrustaras in Zwickau erfahren. Die Vögel hatten eine große Voliere im Garten eines Einfamilienhauses. Leider waren die Vögel derart gesprächig, dass sich die Nachbarn gestört fühlten und gegen die Tiere vor Gericht zogen.
Papageien sind keine Hühner
Dort mussten die Richter nach ausführlichem Studium in Brehms neueTierenzyklopädie zugeben, „dass bis auf den Molukkenkakadu die übrigen Vögel dieser Spezies dazu neigen, einen ohrenbetäubenden Lärm zu veranstalten“. „Aus dieser genannten Literatur, die die Kammer bei der Entscheidung des Falles zu Rate gezogen hat, ergibt sich, dass es sich bei Kakadus und Papageien um sehr gesellige Tiere handelt, die sich durch Menschen oder andere Tiere zu Geräuschen, die sehr laut sein können, anregen lassen. Dies geht über das ortsübliche Maß der Geräusche einheimischer Tiere weit hinaus.“ Damit sind sie anders als Hühner, von denen „in der Regel kein Dauerlärm ausgehe“. Das Gleiche gilt auch für einen Hahn, der bekanntermaßen ja nicht den ganzen Tag kräht.
Was folgerten die Richter für die Papageien? Eine Stunde am Tag dürfen sie fortan im Garten schreien, wie es ihnen gefällt. Aber nur „in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr“ oder „15 und 18 Uhr“ (Az. 6 S 388/00). Frösche haben’s da einfacher: Sie zählen zu den typischen Geräuschquellen und haben uneingeschränktes Quakrecht.
Wie findet man denn heraus, von wann dieses Urteil ist?