Noch was
Mal, nur so rein theoretisch, angenommen ein Vogel hat einen geschlossenen Ring und ein Cites. Aber der Ring ist von Bearbeitung durch das Tier, (würde ich mal annehmen) unleserlich geworden. Eine Kontrolle wäre also nicht mehr möglich. Könnte man den Vogel chipen lassen und dürfte ein TA das in das Cites Formular eintragen?
Soweit ich weiß, ja.
Mir ist bekannt, das z.B. bei einwachsenden Ringen der TA den Ring entfernt (die Ringfragmente sollen aufbewahrt werden), und dann chippt.
Ich glaube aber nicht, dass der TA das im Cites eintragen darf, vermute, dass es die Behörde machen würde?
Da kannst du die Molukke fragen, bei der Sarah hat man soviel ich weis den Ring entfernt......
Hallo Triton,
am Vernünftigsten wäre, du sprichst mit der für dich zuständigen Meldebehörde ehe du etwas unternimmst. Das ist der beste Weg.
Moin,
das Abnehmen eines Ringes ist, soweit ich weiß, nur aus medizinischen Gründen zulässig.
Sollte so ein Grund vorliegen, wird der Ring zerschnitten und der Vogel gechipt (wahlweise ein Pedigramm erstellt).
Der zerschnittene Ring ist bei den Papieren aufzubewahren (ist zumindest hier so vorgeschrieben).
Dazu bekommt man dann vom ausführenden Tierarzt eine Bescheinigung, daß die Entfernung medizinisch notwendig war und der Vogel nun den Transponder Nr. XXXXXX trägt.
Mit dieser Bescheinigung gehst dann zur zuständigen Meldebehörde für den Geier und lässt ihn "umschreiben"
Übrigens haben wir auch erst beim zuständigen Amt angerufen, die haben uns gleich noch nen TA für so was empfohlen, ging eigentlich ganz einfach
Grüssle aus Essen
Zebulon schrieb:das Abnehmen eines Ringes ist, soweit ich weiß, nur aus medizinischen Gründen zulässig.
auch in Brandenburg gelten diese Gesetze-die Abnahme des Ringes erfolgt nur wg. medizinischer Indikation und einer Begründung des TA, der Ring ist aufzubewahren und der Vogel ist zu chipen.
Wir haben dies bei unserer Gina auch machen lassen, ohne das Amt vorher zu informieren und einfach die neue Chip-Nr. mit dem Arztschreiben "umgemeldet"-einfaches Anschreiben ans Amt
Gruß Regina
Hi,
bei Sarah wurde der Ring aus medizinischen Gründen entfernt, weil sie ja die Krüppelfüßchen hat und auf dem Ring förmlich saß. Abgesehen davon war die Ring-Nr. sowieso unkenntlich. Er kam mir auch nicht wie ein "normaler" Ring vor.
Sarah wurde auch nicht gechipt. Ich hatte, bevor ich sie vom Tierpark übernommen hatte, mit dem Regierungspräsidium, Abteilung Artenschutz, Kontakt aufgenommen und erstmal alles im Vorfeld geklärt, weil Sarah ja keinerlei Papiere hatte. Der Sachbearbeiter kam direkt am Anfang zu uns und schaute sich Sarah an. Auf das Chippen wurde bei ihr aufgrund ihrer unveränderlichen Kennzeichen verzichtet. Der Herr nahm lediglich ein Foto von ihr mit, auf dem die behinderten Füße deutlich erkennbar sind. Habe dann auch schriftlich bestätigt bekommen, dass auf das Chippen verzichtet werden kann.
Also....
lt. TÄ ist chippen bei Vögeln nicht so toll, der Chip muß in die Brustmuskulatur, das merken die und es kann sein, daß sie sich das Ding rausholen wollen....
Das muß ich nicht haben. Um keine schlafenden Hunde zu wecken, melde ich ihn an und hoffe, daß kein Zöllner auf die blöde Idee kommt die Ringnummer am Tier zu kontrollieren.
hi Triton,
ich kenne eine ganze Reihe von gechippten Vögeln persönlich (dürften so um die 100 sein), und mir ist bisher noch kein Problem mit dem Chip bekannt geworden. Von daher spricht eigentlich nix dagegen.
Ich mag persönlich diese Dinger einfach nicht, die gehören nicht in einen Vogel. Ich habe absolut kein rationales Argument gegen das Chippen (es gibt mit Vernunft betrachtet eigentlich nur sehr starke Pro-Argumente), lehne es aber trotzdem ab.
Wir haben einen ungekennzeichenten Vogel, aber das ist - wie auch bei Molukke - VORHER mit der unteren Natuschutzbehörde besprochen worden. Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass die recht zugänglich sind, wenn man vernünftig mit ihnen redet und auf die Tour kommt: "ähhh, ich hab da mal ein Problem und brauche Ihre Hilfe/Unterstützung/Kompetenz". Nach meiner Erfahrung sind die froh, wenn mal jemand ihre Beratungskompetenz in Anspruch nimmt und helfen auch gern. Bei uns hörte sich das zum Ende des Gesprächs dann so an (Bayern): "ich bin die Naturschutzbehörde, ich entscheide, was gut für den Vogel ist, und ich entscheide hiermit, dass der Vogel ungekennzeichnet bleibt. Den schriftlichen Bescheid über die Ausnahmegenehmigung bekommen Sie in den nächsten Tagen". Natürlich gabs dann noch Informationsgespräch, was wir mit dem Vogel dürfen udn was nicht - genaugenommen bräuchten wir sogar für den Transport zum TA eine Ausnahmegenehmigung :-).
Triton, wie siehts mit Deiner Behörde aus? Sind die zugänglich?
Hi Triton,
ich kann die Aussage von Hein auch für Hessen hier bestätigen! Der Sachbearbeiter war absolut umgänglich, nahm sich auch bei seinem Besuch Zeit um Sarah zu beobachten und meinte noch, dass sie als Behörde ja froh seien, wenn die Halter die Tiere direkt anmelden würden. Meistens würde seine Behörde erst von dem Tier erfahren, wenn sich die lieben Nachbarn beschweren würden.
Lady musste damals übrigens gechipt werden, weil sie eine "Illegale" war. Sie hatte mit ihrem Chip auch nie Probleme. Da ja keine offene Wunde war knabberte sie auch nie an der Stelle. Ich habe das für meine Verhältnisse riesige Teil auch nie beim Kraulen gespürt. Ich habe heute noch die Nadel, mit der der Chip gelegt wurde. Also ich möchte nicht so eine dicke Nadel in die Haut gejagt bekommen.