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Wann muss Nachwuchs gemeldet werden?
#1
Hallo,
wüßte gerne, innerhalb welcher Fristen der Nachwuchs von einem Züchter bei der Behörde angemeldet werden muss.
Angeblich soll meine Laila von Anfang 2008 sein, jetzt habe ich aber in den Papieren entdeckt, dass die Anmeldung erst am 7.4.08 erfolgt sein soll. Kann das sein?
Leider konnte ich bei Google nichts finden, wußte auch nicht, wo ich suchen sollte.
Vielen Dank schon mal,
liebe Grüße
Sabine
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#2
Hallo!

Ich denke die Anmeldung muss Deinerseits unverzüglich nach Kauf geschehen, aber genau weiß ich es nicht. Unsere Papiere wurden auch erst später beantragt, also als der Vogel kurz vor dem Ausfliegen war, nicht, als er noch im Kasten gesessen hat und eigentlich denke ich das ist normal, wenn es sich um einen Züchter handelt, der die Tiere ohnehin verkauft und nicht behält. Die Papiere hat er Dir dann direkt zu übergeben, auf etwas anderes würde ich mich auch nicht einlassen, vor allem bei Anhang A-Tieren nicht! Am wichtigsten ist erst einmal, dass er ordnungsgemäß beringt wird. Denn ohne Ring darf der Züchter sie gar nicht abgeben: Siehe auch Fußringe bei Sittich-Info.

Wenn Du es genau wissen willst, ob es Fristen dafür gibt, rufe doch mal bei Deinem Amt an. Smile
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#3
Hallo Räuberbande,
danke für die schnelle Antwort.
Natürlich habe ich meine beiden Rosas sofort nach dem Kauf angemeldet.
Hätte bloß nicht gedacht, dass man sich mit dem Anmelden des Nachwuchses so viel Zeit lassen kann...Deshalb meine Frage.
Denn "Anfang 08" und Anfang April driftete für mich schon ein bißchen auseinander.
Liebe Grüße
Sabine
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#4
Wie gesagt, war bei meinen ähnlich, viell. wird das bei Nachwuchs nicht so eng gesehen? Aber sonst frag doch mal beim Amt nach, würde mich auch interessieren.Smile
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#5
So, ich habe mal nachgefragt bei meinem Amt und das steht übrigens auch immer in den Hinweisen zur Tierbestandsmeldung, müsstest Du also eigentlich auch in Deinen Unterlagen haben Zwink

Zitat:Wann ist eine Meldung abzugeben?
Unverzüglich nach Beginn der Haltung. Änderungen im Tierbestand können dann gesammelt werden und jeweils zum 01.03. und 01.09. eines Jahres mitgeteilt werden. Gewerbsmäßige Züchter melden dagegen unverzüglich. Sind keine Änderungen eingetreten, muss auch keine Meldung abgegeben werden.

Zu den gewerbsmäßigen meinte sie, dass sie darüber ggf. Vereinbarungen trifft, sie haben aber eine deutlich kürzere Frist als Privatpersonen/Hobbyzüchter.
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#6
Hallo Räuberbande,
klar habe ich das auch gelesen und gerade deshalb meine Frage, da der Vogel Anfang 2008 geschlüpft sein soll und erst Anfang April 08 angemeldet wurde.Den Zwischenzeitraum fand ich nämlich etwas lang, deshalb hätte mich interessiert, ob das wohl sein kann...
Habe am Freitag nach einigen Telefonaten auch die richtige Telefonnummer zum Nachfragen rausgefunden, da die Internetseite des NLWKN nicht funktionierte, aber dann war just mein Telefonakku leer und dann wars zu spät zum anrufen.
Wo hast du denn angerufen? Auch bei denen?
Wenn es ne andere Stelle war, probiere ich es nochmal beim NLWKN.
Liebe Grüße
Sabine
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#7
Ich habe der zuständigen Dame dort eine Email geschickt. Zwink
Und sie hat mir genau das zurückgeschrieben, was ich hier wiedergegeben habe. Dass Du das bereits kanntest mit den Fristen, das wusse ich nicht. Wusste auch nicht, in welchem Bundesland Du wohnst und ob bei Dir ggf. andere Regelungen zutreffen. Aber dann hat sich das ja nun erledigt.

Deine Laila kommt aus dem Zoohandel wie ich lese, dann war der Züchter sicherlich ein anderer und sie wurde dorthin verkauft oder?

Grundsätzlich würde ich mir keine Sorgen darum machen, Du hast all Deine Papiere, die Du brauchst, hast Deine Süßen ordnungsgemäß und kurz nach dem Kauf angemeldet, also alles völlig ok so und solltest Du selbst mal züchten wollen, dann würde ich auch alles so zeitnah wie möglich beantragen oder eben Rücksprache mit der Stelle halten. Smile In der Regel sehen die Ämter vieles nicht so eng. Unser Züchter z. B. ist bei der Naturschutzbehörde bekannt und da würde nie jemand etwas sagen, dazu kennen die sich schon zu lange und zu gut. Es gibt natürlich wie immer auch Ausnahmen. Zwink
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