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Hallo ihr Lieben, ich suche auf diesem Weg ein Heim für einen Gelhaubenkakadu. Ich hab ihn seit 3 Wochen in Pflege von meinem Schwiegervater, da er im Krankenhaus ist und dort auch noch ne Weile bleiben wird. Behalten will ich Ihn nicht weil ich zum einen zu wenig Ahnung von den Tieren habe und zum anderen Ihm keine artgerechte Haltung ermöglichen kann. Er schreit viel und kahle Stellen vom Rupfen hat er auch. Er hat sich hier bei uns bisher gut erholt, hab ihn noch nicht rupfen sehen und das schreien ist um Welten weniger geworden.
Ich denke in den richtigen Händen kann er endlich zur Ruhe kommen.
Zum Schwiegervater werd ich Ihn nicht zurückgeben weil das was er gemacht hat weit weg von asrtgerecht ist, und das hat kein Tier verdient.
Was mach ich nun, wohin kann ich ein solchen Vogel vermitteln? Ich weiß nicht wie alt er ist, er hat keinen Ring, es soll ein Weibchen sein.
Ich bin grad sehr ratlos, und hoffe hier etwas schlauer zu werden.
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Ich würde mir das, was Du da vor hast, noch mal stark überlegen.
Wenn Du den Vogel nicht zurückgibst, obwohl der Besitzer den nicht abgeben will, kommst Du in den §246 StGB (Strafgesetzbuch), nämlich die Unterschlagung.
§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Solltest Du also nun den Vogel ohne Einverständnis des Eigentümers weitergeben, machst Du Dich strafbar und der neue Besitzer kann rechtlich gesehen nicht Eigentümer des Vogels werden (muss ihn also wieder abgeben).
Grüsse aus dem Pott
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05.11.2012, 15:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2012, 15:54 von humboldt.)
Rechtlich gesehen hast Du ja recht, Zebulon, allerdings stellen sich mir die Haare auf, wenn der Gesetzgeber solch intelligente Tiere, wie es unsere Vögel sind, als "Sachen" abhandelt.
Eventuell macht der Gang zum Amtstierarzt bei einer offensichtlich schlechten Haltung mehr Sinn. Man sollte sich aber vergewissern, dass der Vogel, sollte er beschlagnahmt werden, auch in einer artgerechten Haltung landet und nicht eingeschläfert wird.
Vertrackte Sache das....
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Nun, ich seh da eben noch keine "offensichtlich" schlechte Haltung, wo der Amtstierarzt eingreifen könnte.
Rupfer und Schreier gibts genug, jedem Besitzer nun sofort eine schlechte Haltung zu unterstellen, ist bekannterweise einfach falsch.
Dass Einzelhaltung suboptimal ist, wissen wir, sie ist aber nicht verboten, also kein Grund, den Ata zu alarmieren.
Sollte die TE also was ändern wollen, denn wäre das Gespräch mit dem Eigentümer und Überzeugungsarbeit gefragt.
Einem den Vogel einfach wegnehmen zu wollen, während der Eigentümer im Krankenhaus liegt, find ich nicht nur rechtlich bedenklich.
Als Betroffener würde ich ziemlich fies reagieren, wenn ich aus dem Krankenhaus käme.
Zu der Beschlagnahme und Einschläferung....ich kenne keine Behörde in Deutschland, die eine Einschläferung einfach so anordnen würde, wenn sie nicht medizinisch wirklich notwendig wäre....also vom TA festgestellt wude, dass es sein muss.
Und denn ists eben notwendig, weil der Vogel faktisch schon hinüber ist und sich nur noch quält, da kann die Behörde auch nichts für.
Grüsse aus dem Pott
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Hmm, da hast Du mich wohl falsch verstanden. Ich habe dem Halter keine schlechte Haltung unterstellt, sondern allgemein von der Möglichkeit gesprochen den Amtstierarzt zu informieren, bei "offensichtlich schlechter Haltung". Ob das bei dem vorliegenden Fall gerechtfertigt ist, möchte ich nicht beurteilen.
Trotzdem nochmal nachgehakt, wie oft kommt es Deiner Meinung nach vor, dass ein ATA einen Vogel beschlagnahmt ?
Ich habe schon von so "rechtlichen Problemen", wie fehlender Beringung gehört, wo die "beschlagnahmten" Vögel beim Halter verbleiben.
Weiterhin gibt es ab und zu Berichte von Tiermessis, die beispielsweise hunderte von Wellis in einer 20qm Wohnung halten, wo die Vögel mitgenommen werden.
Wo kommen denn die Vögel hin, vorallem, wenn es Großpapageien sind ?
Es gibt ja Auffangstationen... Ich kenn mich diesbezüglich überhaupt nicht aus. Werden diese von der Behörde finanziell unterstützt, wenn da Vögel beschlagnahmt werden bzw. wer kommt für die weitere Haltung/Pflege auf ?
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade Großpapageien die Halbwertszeit solcher "Einrichtungen" locker überleben.
...und ob sich psychisch/physisch gestörte Großpapageien nach einer Beschlagnahme ohne weitere Zuwendung so einfach "wegsperren" lassen, wage ich zu bezweifeln.
Ein ziemlich beschissenes Thema.
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(05.11.2012, 17:59 )humboldt schrieb: ...
Ein ziemlich beschissenes Thema.
Und wie. Dazu auch noch mit so viel Facetten, dass es einfach unübersichtlich ist.
Also Vögel, die nicht beringt / gemeldet sind und denn irgendwann der Behörde bekannt werden, werden beschlagnahmt.
Solange eben kein nachvollziehbarer Herkunftsnachweis vorliegt, besteht der Verdacht, daß es sich um ein illegales Tier handelt.
Die Beschlagnahme dient also da in erster Linie dazu, den Handel mit diesen Tieren zu unterbinden.
Sollten die Haltungsbedingungen artgerecht im Sinne des Gesetzes sein, wird der Vogel dann gewöhnlich beim Halter belassen.
Also ist es eben wie normal, Vogel ist zuhause, man macht, was man auch sonst so damit macht, darf ihn nur nicht einfach abgeben, dazu braucht man dann die Ausnahmegehmigung der Behörde (der der Vogel dann ja auch rechtlich gehört).
Schwieriger wirds eben bei nicht artgerechter Haltung, wenn die Vögel beschlagnahmt und untergebracht werden müssen.
Normale Tierheime sind seltenst auch nur annähernd für Großpapageien ausgestattet, also werden die meisten dieser Tiere dann über Tierschutzorganisationen vermittelt oder den mehr oder weniger bekannten Auffangstationen übergeben.
Da Papageien aber gewöhnlich zur relativen Langlebigkeit neigen, kommen auch diese Menschen an ihre Grenzen, sowohl vom Arbeitsaufwand, als auch vom Platzbedarf und der finanziellen Seite.
Grad die Abgabetiere sind doch oft schon geschädigt und verursachen vermehrte Kosten für Tierarzt und Pflege.
Diese Einrichtungen sind gewöhnlich rein privat aus Patenschaften, Spenden und Vermögen des Betreibers finanziert.
Wie lange das gut geht, hängt nicht unwesentlich mit der wirschaftlichen Lage der Spender und Paten zusammen, und da seh ich eben ziemlich schwarz für die Zukunft.
Bisher finden die Behörden eben noch genug Plätze für die (vergleichsweise wenig) beschlagnahmten Vögel.
Was passiert, wenn die Leute insgesamt weniger Geld haben und solche Einrichtungen aus finanziellen Gründen aufgeben müssen, möchte ich mir wirklich nicht vorstellen.
Grüsse aus dem Pott
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)
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06.11.2012, 12:38
Ihr seid wirklich alle sehr anteilnahmsreich, danke. Deswegen bin ich hergekommen
Ich habe mir den Segen abgeholt den Süßen weiter zu vermitteln, inzwischen weiß ich das es ein Hahn ist.
Weil der Vogel weit weg von artgerechter Haltung war, nen 50x50x100 Käfig, ohne Freiflug!! Da wäre mir es auch Wert gewesen Ihn ohne das OK weiter zu vermitteln. Solange ich vor mir aufrecht stehen kann.
Hab die Tage mit der Papageienauffangstation in Hessen gesprochen, und die haben mir ne Papageien Pension auch in Hessen empfohlen. Mit den habe ich bereit gesprochen. Heute werde ich hin fahren und die haben auch andere Gelbhauben da, sie streben auf jeden Fall ne Vergesellschaftung an. Ich bin sehr gespannt und habe das Gefühl das dies genau die richtige Adresse ist.
Auf jeden Fall, hat er sich bis heute immernoch nicht gerupft und schreien tut er fast garnicht mehr, oder eben nur kurz. Und das in 3 Wochen, da bin ich echt optimistisch das er mit noch besserer Haltung wieder zu sich finden kann.
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das ist echt klein für ein kakadu....
wen ich ehrlich bin würde ich das gleiche machen.
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