Themen und Aussagen dieser Art (Einzelhaltung) sind für viele (verständlicherweise) immer wieder provozierend. Jegliche Diskussion ist meiner Meinung nach überflüssig und Zeitverschwendung, denn sie wurden schon zu Genüge geführt.
Ausnahmen für Einzelhaltung können ansteckende Krankheiten oder schwerste Verhaltensauffälligkeiten sein, dies ist jedoch sehr selten.
Die neue Tierschutzverordnung der Schweiz (Inkrafttretung 01.09.2008) schreibt im Anhang auf Seite 110 (Anhang 2 Tabelle 2 (Vögel) unter 20.) vor:
So, nun "streitet" weiter ...
Ausnahmen für Einzelhaltung können ansteckende Krankheiten oder schwerste Verhaltensauffälligkeiten sein, dies ist jedoch sehr selten.
Die neue Tierschutzverordnung der Schweiz (Inkrafttretung 01.09.2008) schreibt im Anhang auf Seite 110 (Anhang 2 Tabelle 2 (Vögel) unter 20.) vor:
Zitat:Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.
So, nun "streitet" weiter ...
Gruss aus der Schweiz von
Inge
Inge