06.07.2006, 19:30
Hallo Elke,
an welcher Stelle du deinen Kakadu anmelden musst ist von der Stadt abhängig in der du lebst. Auskunft erteilt das Bürgeramt (wenn es so etwas bei euch gibt) aber auf jeden Fall die Stadt/Kreisverwaltung.
Der Gelbwangenkakadu ist seit einem guten Jahr in der Liste der akut vom Aussterben bedrohten Vögel aufgenommen worden. Also auf Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens, vorher war er auf Anhang B (bedrohte Tierarten).
Dein Leo benötigt seitdem eine sogenannt Citesbescheinigung.
Diese müsste theoretisch im "Lieferumfang" deines Vogel inbegriffen sein.
Ausserdem benötigst du einen Nachweis, von wem du den Vogel bekommen hast (Kaufvertrag, Abgabebescheinigung, Überlassungsvertrag oder ähnliches).
Und -last not least- muss dein Vogel beringt sein, bzw dauerhaft gekennzeichnet (z.B.Microchip)
Versuch die Unterlagen vom Vorbesitzer zu bekommen und wende dich vertrauensvoll an dein zuständiges Amt, auch wenn dir etwas fehlen sollte.
Im persönlichen Gespräch lässt sich vieles klären, Beschlagnahmungen werden in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn Anhaltspunkte für ein illegales Verhalten bestehen, z.B. wenn man einen Anhang A Vogel ohne Papiere über eine Landesgrenze gebracht hat.
Viel Erfolg, und berichte doch, was sich ergeben hat.
an welcher Stelle du deinen Kakadu anmelden musst ist von der Stadt abhängig in der du lebst. Auskunft erteilt das Bürgeramt (wenn es so etwas bei euch gibt) aber auf jeden Fall die Stadt/Kreisverwaltung.
Der Gelbwangenkakadu ist seit einem guten Jahr in der Liste der akut vom Aussterben bedrohten Vögel aufgenommen worden. Also auf Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens, vorher war er auf Anhang B (bedrohte Tierarten).
Dein Leo benötigt seitdem eine sogenannt Citesbescheinigung.
Diese müsste theoretisch im "Lieferumfang" deines Vogel inbegriffen sein.
Ausserdem benötigst du einen Nachweis, von wem du den Vogel bekommen hast (Kaufvertrag, Abgabebescheinigung, Überlassungsvertrag oder ähnliches).
Und -last not least- muss dein Vogel beringt sein, bzw dauerhaft gekennzeichnet (z.B.Microchip)
Versuch die Unterlagen vom Vorbesitzer zu bekommen und wende dich vertrauensvoll an dein zuständiges Amt, auch wenn dir etwas fehlen sollte.
Im persönlichen Gespräch lässt sich vieles klären, Beschlagnahmungen werden in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn Anhaltspunkte für ein illegales Verhalten bestehen, z.B. wenn man einen Anhang A Vogel ohne Papiere über eine Landesgrenze gebracht hat.
Viel Erfolg, und berichte doch, was sich ergeben hat.
Liebe Grüsse
vom kakadei
vom kakadei