10.09.2008, 07:02
Hallo, die Naturschutzbehörde verweigert sicher auch in Thüringen nicht die Halte-Erlaubnis für einen "illegalen" Vogel , wenn er dadurch einen geeigneten Platz bekommt, ist zumindest hier bei uns kein Problem - Charly hat ja auch "noch" keine Papiere, den Chip hat sie bekommen, nachdem sie zu mir kam, Halte-Erlaubnis wird ausgestellt, sobald klar ist, wo sie endgültig bleibt. Aber gerade dort, wo Vögel öffentlich ausgestellt werden, wird besonders genau hingeguckt.Daß die Henne in einem Vogelpark ohne Identifizierungsmöglichkeit leben können soll, kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
Mechthild
Gruß
Mechthild
"für das, was Du gehegt hast, bist Du Dein Leben lang verantwortlich..."
Antoine de Saint Exupèry
Antoine de Saint Exupèry