28.05.2010, 17:04
Hallo,
in der BArtSchVO gibt es ein Freiflugverbot für Greifvogelhybriden.
Das BNatSchG sagt aus, dass die heimische Tierwelt nicht gestört werden darf.
In den Hecken um unser Grundstück brüten die Amseln vorzugsweise in der Weißdornhecke, Rotkehlchen und Zaunkönig haben sich eine Ecke am Boden, die fast zugewachsen ist von Brennesseln im Brombeergestrüpp ausgesucht, Elstern und Krähen brüten hoch oben in den Baumkronen, Schwalben in der Scheune und im Pferdestall - und selbst der an manchen Orten "vom Aussterben bedrohte" Spatz ist hier hundertfach anzutreffen. Alle diese lassen sich in ihrem Brutgeschäft überhaupt nicht von den Freifliegern stören, so dass auch ein Verstoß gegen das BNatSchG nicht vorliegt.
Dass in der Psittakoseverordnung ein Freiflugverbot stehen soll - na ja - sollte jemand mit §17g schon wissen, was in der VO steht!
Es gibt kein derartiges Freiflugverbot in Deutschland, was die "Anti-Freiflug-Fraktion" immer wieder behauptet. Das Aussetzen der Tiere ist verboten - ja, das stimmt - allerdings setzen wir unsere Tiere nicht aus, wir holen sie abends rein.
Viele Grüße
Susanne
in der BArtSchVO gibt es ein Freiflugverbot für Greifvogelhybriden.
Das BNatSchG sagt aus, dass die heimische Tierwelt nicht gestört werden darf.
In den Hecken um unser Grundstück brüten die Amseln vorzugsweise in der Weißdornhecke, Rotkehlchen und Zaunkönig haben sich eine Ecke am Boden, die fast zugewachsen ist von Brennesseln im Brombeergestrüpp ausgesucht, Elstern und Krähen brüten hoch oben in den Baumkronen, Schwalben in der Scheune und im Pferdestall - und selbst der an manchen Orten "vom Aussterben bedrohte" Spatz ist hier hundertfach anzutreffen. Alle diese lassen sich in ihrem Brutgeschäft überhaupt nicht von den Freifliegern stören, so dass auch ein Verstoß gegen das BNatSchG nicht vorliegt.
Dass in der Psittakoseverordnung ein Freiflugverbot stehen soll - na ja - sollte jemand mit §17g schon wissen, was in der VO steht!
Es gibt kein derartiges Freiflugverbot in Deutschland, was die "Anti-Freiflug-Fraktion" immer wieder behauptet. Das Aussetzen der Tiere ist verboten - ja, das stimmt - allerdings setzen wir unsere Tiere nicht aus, wir holen sie abends rein.
Viele Grüße
Susanne