Hallo,
Leider übersehen die meisten sog. "Fachleute", die Gesetzestexte im Internet diskutieren und einzelne Passagen als Argumente gegen kontrollierten Freiflug heranziehen wollen auch,
dass es um das Bundesnaturschutzgesetz geht - also das Gesetz zum Schutz dur Natur in Deutschland!
Um welche streng geschützten Tiere geht es dort?
Um den Schutz der hier wildlebenden und streng geschützten Tiere.
Welche sind das? Nachzulesen hier:
http://www.willigalla.de/artenliste.xls
Man sollte wirklich nicht in jedem Text, den man als Papageienhalter liest, davon ausgehen, dass mit "streng geschützten Arten" immer Papageien gemeint seien!
Viele Grüße
Susanne
(31.05.2010, 10:12 )habakuk schrieb: also aus DIESEN §§ ist auch mit bösestem Willen keine Begründung GEGEN kontrolliert freifliegende nicht-einheimische Vögel abzuleiten.
Leider übersehen die meisten sog. "Fachleute", die Gesetzestexte im Internet diskutieren und einzelne Passagen als Argumente gegen kontrollierten Freiflug heranziehen wollen auch,
dass es um das Bundesnaturschutzgesetz geht - also das Gesetz zum Schutz dur Natur in Deutschland!
Um welche streng geschützten Tiere geht es dort?
Um den Schutz der hier wildlebenden und streng geschützten Tiere.
Welche sind das? Nachzulesen hier:
http://www.willigalla.de/artenliste.xls
Man sollte wirklich nicht in jedem Text, den man als Papageienhalter liest, davon ausgehen, dass mit "streng geschützten Arten" immer Papageien gemeint seien!
Viele Grüße
Susanne