13.10.2010, 09:53
(11.10.2010, 20:05 )thatslife schrieb: Gibt es für den Handel keine Vorschriften und wie ist das generell auch bei Privatpersonen geregelt.
Doch, aber das sind andere Vorschriften.
Vögel dürfen für einen bestimmten Zeitraum nicht nach den geltenden Mindestanforderungen gehalten werden.
Nachzulesen >>>>>HIER
Zitat:
"2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, daß die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muß durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird."
Es gilt dann zu beweisen, das die Vögel länger als die vorgeschriebene Zeit so untergebracht waren.
Die Hinweise sind i.d.Regel nicht vermerkt.
Viele Grüße Heike