19.01.2011, 17:38
Hallo,
da es sich um einen Anhang "A" Vogel handelt, muß der Vogel dem Artenschutzgesetz nach gekennzeichnet sein. Beispiel: Der abgebissene Ring wird ersetzt durch eine Kennzeichnung mit einem Chip.
Zudem benötigt er eine Cites bzw. Vermarktungsgenehmigung.
Gibst Du den Vogel so ab bzw. verkaufst ihn, machst Du Dich des illegalen Vogelhandels strafbar und der Käufer, falls er keine Kenntnis über die Gesetze hat, auch!
Schildere der zuständigen Behörde den Fall, dann dürfte es keine Probleme mit der neuen Kennzeichnung und dem Ausstellen einer Cites geben.
da es sich um einen Anhang "A" Vogel handelt, muß der Vogel dem Artenschutzgesetz nach gekennzeichnet sein. Beispiel: Der abgebissene Ring wird ersetzt durch eine Kennzeichnung mit einem Chip.
Zudem benötigt er eine Cites bzw. Vermarktungsgenehmigung.
Gibst Du den Vogel so ab bzw. verkaufst ihn, machst Du Dich des illegalen Vogelhandels strafbar und der Käufer, falls er keine Kenntnis über die Gesetze hat, auch!
Schildere der zuständigen Behörde den Fall, dann dürfte es keine Probleme mit der neuen Kennzeichnung und dem Ausstellen einer Cites geben.
Viele Grüße Heike