15.08.2006, 08:10
Hallo,
mal angenommen, ich wollte einen Molukkenkakadu. Ich weiß, er steht auf Anhang 1 des Washingt...... Das bedingt ein Handelsverbot, bzw ein Handel bedarf der Genehmigung. Was bedeutet das genau. Muß da die untere Naturschutzbehörde ja sagen? Im Vorfeld? Ich bin offizieller Papageienzüchter, kanns da trotzdem Probleme geben? Nach welchen Richtlinien entscheidet die zuständige Stelle ob oder ob nicht?
Danke
mal angenommen, ich wollte einen Molukkenkakadu. Ich weiß, er steht auf Anhang 1 des Washingt...... Das bedingt ein Handelsverbot, bzw ein Handel bedarf der Genehmigung. Was bedeutet das genau. Muß da die untere Naturschutzbehörde ja sagen? Im Vorfeld? Ich bin offizieller Papageienzüchter, kanns da trotzdem Probleme geben? Nach welchen Richtlinien entscheidet die zuständige Stelle ob oder ob nicht?
Danke
Gruß
triton