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Rechtslage
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Hi, triton,

normalerweise unterliegen die Papageien in Anhang A des WA einem Vermarktungsverbot. Von diesem kann der Züchter auf Antrag bei seiner Behörde aber auch befreit werden und somit darf er die Tiere auch verkaufen. Diese Ausnahme vom Vermarktungsverbot ist dann in den Papieren (Cites oder jetzt EG-Bescheinigung) vermerkt.

Ob Du als Erwerber eines Anhang-A-Tieres eine besondere Haltungsgenehmigung brauchst, hängt m.W. vom jeweiligen Bundesland ab. Man muss nicht unbedingt eine Zuchtgenehmigung haben, um diese Tiere erwerben zu dürfen, allerdings kann es sein, daß man eine Sachkundeprüfung ablegen muss? Da bin ich aber jetzt auch überfragt, inwieseit diese jeweils erforderlich ist.

Wenn man sich also ein Anhang-A-Tier kaufen möchte, sollte man unbedingt auf die Papiere achten und nachschauen, ob diese Tiere vom Vermarktungsverbot ausgenommen wurden! Und um diese Ausnahme hat sich allein der Verkaüfer zu kümmern, nicht der Käufer!
Liebe Grüße
Gitti
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Rechtslage - von triton - 15.08.2006, 08:10
RE: Rechtslage - von Gitti - 15.08.2006, 19:06
RE: Rechtslage - von Hein - 16.08.2006, 06:40
RE: Rechtslage - von triton - 16.08.2006, 07:49
RE: Rechtslage - von Hein - 16.08.2006, 09:37

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