(10.07.2011, 19:59 )Uhu schrieb: Chip trägt und keine Papiere vorliegen. Dazu muss man nicht "Auffangstation" sein. Man geht zur Behörde, schildert den Sachverhalt (seit wann man den Vogel hat, woher, ob er evtl. zugeflogen ist usw. ....) Dann wird der zuständige Beamte aufgrund der derzeit jeweils geltenden Rechtslage klären, ob der Papagei ggf. zu beschlagnahmen ist.
Meine Aussage bezog sich nicht darauf, das es sich um eine Auffangstation handelt, sondern nur auf die Stelle, wo der Vogel jetzt sitzt.
Wenn allerdings so vorgegangen worden wäre, wie Du es richtig beschreibst, müßte inzwischen etwas Schriftliches vorliegen, der Vogel beringt/gechipt sein bzw. die Behörde entsprechend Kenntnis besitzen.
Somit fiele das Thema "Enteignung fegen fehlender Papiere" flach.
(10.07.2011, 19:59 )Uhu schrieb:(10.07.2011, 17:24 )Pico schrieb: Zudem gehört der Vogel nach einer Beschlagnahmung der Behörde und darf nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden.
Ja, er gehört der Behörde, die daran interessiert ist, dass sich Büros nicht zu überquellenden Vogelzimmern entwickeln Daher gibt es die Möglichkeit, dass die Behörde den Papagei zunächst beschlagnahmt und dann ganz offiziell "zur weiteren Haltung" überlässt, wenn die Haltungsbedingungen in Ordnung sind!
Was augenscheinlich nicht passiert ist -warum auch immer-. Ferner muß bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden bzw. muß sie ihre Erlaubnis für eine Weitergabe geben, wenn der Vogel nicht mehr an der Stelle verbleiben soll.
Viele Grüße Heike