09.10.2014, 11:46
Moin,
grundsätzlich scheint das erst mal ja ne tolle Idee zu sein ...
aber wenn ich mal drüber nachdenke, finde ich das eher ungeeignet (sorry )
Ein Problem sehe ich schon in der schwammigen Ausnahmeregelung, nach der Handaufzuchten zulässig sind, wenn eine Situation vorliegt, in der die Gesundheit oder das Wohlbehagen eines der Elterntiere oder des Jungtieres gefährdet sind.
Gesundheit ist irgendwie schon noch nachvollziehbar, also wenn die Eltern das Jungtier rupfen, verletzen, am (vorgeschriebenen) Ring reißen, nicht oder nicht ausreichend füttern usw., aber wie bitte wird das "Wohlbehagen" definiert?
Andererseits ist da der Züchter beweispflichtig, was im Ernstfall ja bedeutet, dass er erst mal abwarten muss, bis wirklich was passiert ist, bevor er das Jungtier rausnehmen darf.
Muss man dann warten, bis das erste Jungtier verhungert ist?
Oder bis sich Jungtier und ein Elternteil so gekloppt haben, dass einer (gewöhnlich das Jungtier) schwer verletzt oder tot ist?
Wie verträgt sich das mit dem Tierschutzgesetz, wonach ich kein Tier unnötig leiden lassen darf, wenn ich ein Paar habe, von dem ich weiß, dass sie die Jungtiere rupfen, aber das Jungtier aber erst rausnehmen darf, wenn ich Beweisfotos gemacht und der Behörde vorgelegt habe?
Auch eine Liste, wann welche Art als futterfest gilt, halte ich für ausgemachten Unsinn.
Wir haben ja aktuell 3 Jungtiere, davon ist die älteste am schlechtesten, was selbständige Nahrungsaufnahme angeht, während der 2 Wochen jüngere Hahn schon eigentlich fertig ist.
Die im Moment gängige Version, wonach Papageien mit 12 Wochen als futterfest erklärt werden, halte ich ja auch für einen (schlechten) Witz.
Nee, insgesamt ist diese Regelung irgendwie nicht wirklich gut durchdacht (nach meiner Meinung).
Grüsse aus dem Pott
grundsätzlich scheint das erst mal ja ne tolle Idee zu sein ...
aber wenn ich mal drüber nachdenke, finde ich das eher ungeeignet (sorry )
Ein Problem sehe ich schon in der schwammigen Ausnahmeregelung, nach der Handaufzuchten zulässig sind, wenn eine Situation vorliegt, in der die Gesundheit oder das Wohlbehagen eines der Elterntiere oder des Jungtieres gefährdet sind.
Gesundheit ist irgendwie schon noch nachvollziehbar, also wenn die Eltern das Jungtier rupfen, verletzen, am (vorgeschriebenen) Ring reißen, nicht oder nicht ausreichend füttern usw., aber wie bitte wird das "Wohlbehagen" definiert?
Andererseits ist da der Züchter beweispflichtig, was im Ernstfall ja bedeutet, dass er erst mal abwarten muss, bis wirklich was passiert ist, bevor er das Jungtier rausnehmen darf.
Muss man dann warten, bis das erste Jungtier verhungert ist?
Oder bis sich Jungtier und ein Elternteil so gekloppt haben, dass einer (gewöhnlich das Jungtier) schwer verletzt oder tot ist?
Wie verträgt sich das mit dem Tierschutzgesetz, wonach ich kein Tier unnötig leiden lassen darf, wenn ich ein Paar habe, von dem ich weiß, dass sie die Jungtiere rupfen, aber das Jungtier aber erst rausnehmen darf, wenn ich Beweisfotos gemacht und der Behörde vorgelegt habe?
Auch eine Liste, wann welche Art als futterfest gilt, halte ich für ausgemachten Unsinn.
Wir haben ja aktuell 3 Jungtiere, davon ist die älteste am schlechtesten, was selbständige Nahrungsaufnahme angeht, während der 2 Wochen jüngere Hahn schon eigentlich fertig ist.
Die im Moment gängige Version, wonach Papageien mit 12 Wochen als futterfest erklärt werden, halte ich ja auch für einen (schlechten) Witz.
Nee, insgesamt ist diese Regelung irgendwie nicht wirklich gut durchdacht (nach meiner Meinung).
Grüsse aus dem Pott
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)