10.10.2014, 06:35
(09.10.2014, 18:49 )humboldt schrieb: eigentlich gehe ich mit Zebulon konform, wobei ich annehme, dass Zebulon bei seinen Bedenken eher auf seine eigene Situation abhebt.
Nö, ich beziehe mich da nur auf den Gesetzestext, den ich als solchen für völlig undurchdacht halte (vergleichbar mit diesen völlig schwachsinnigen Hundeverordnungen).
Wie z.B. soll jemand unterscheiden, ob es sich bei der Nachzucht, die er grad kauft, um eine Handaufzucht oder eine Naturbrut handelt?
Ob es in Österreich nun real weniger Handaufzuchten allgemein gibt oder nur weniger als Handaufzucht gemeldete Vögel, lasse ich da einfach mal so stehen.
(09.10.2014, 18:49 )humboldt schrieb: Beweislastumkehr ist auch so eine Sache... ich vermute hinter solchen Vorschriften immer ein Stück weit Behördenwillkür.
Genau da hakt es bei mir auch beim Verständnis.
(09.10.2014, 20:38 )claus schrieb:(09.10.2014, 18:49 )humboldt schrieb: Solche "Gesetze" sind meiner Meinung ein Deckmäntelchen für den Gesetzgeber, der dann was für den Tierschutz getan hat (weils die Grünen bzw. sogenannte Tierschutzverbände so wollen), aber eigentlich die Einhaltung solcher Gesetze kaum überwachen kann.
Wenn das so ist, sind doch Zebulons Bedenken ungerechtfertigt, oder?
Wieso sind meine Bedenken dann ungerechtfertigt? Ich halte das ganze für so nicht nachvollziehbar und ne reine Alibinorm nach dem Motto "wir haben ja was getan". Für was sinnvolles fehlt doch überall Personal zur Überprüfung.
Ich hab ja nicht mal geschrieben, ob ich diese Norm inhaltlich irgendwie für sinnvoll halte
(09.10.2014, 20:38 )claus schrieb: Ich sehe den Nutzen dieses Gesetzes vor allem darin, dass es
a) die Produktion von Handaufzuchten am Fließband und den Handel damit erschwert und
Was aber nur für das Inland gilt und natürlich Händler erfreuen dürfte, die ihre Nachzuchten aus dem Ausland beziehen. Denn trotz überall zu findender Propaganda gegen Handaufzuchtvögel scheint ja immer noch ein großes Interesse daran zu bestehen, solche Tiere zu kaufen.
(09.10.2014, 20:38 )claus schrieb: b) dem unbedarften Käufer signalisiert, dass Handaufzuchten zumindest skeptisch gesehen werden sollten.
Der unbedarfte Käufer wird von dieser Norm wohl so gar nichts mitbekommen, die bekommen ja oft nicht mal was von der Meldepflicht mit. Dem werden eben dann zahme Naturbruten angeboten oder Handaufzuchten aus dem LoroPark (was ja was ganz tolles sein muss).
Bis auf den Punkt von Claus, dass dadurch die "Produktion von Handaufzuchten am Fließband " dadurch eingeschränkt werden könnte, kann ich an dem Gesetz auch sonst nichts sinnvolles finden.
(Wobei ich sagen muss, dass der weitaus größte Teil der Züchter, die ich bisher kennengelernt hab, die Naturbrut bevorzugt).
Grüsse aus dem Pott
Alles sagten, das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es gemacht. (Hilbert Meyer)
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