10.10.2014, 19:42
(09.10.2014, 11:46 )Zebulon schrieb: Andererseits ist da der Züchter beweispflichtig, was im Ernstfall ja bedeutet, dass er erst mal abwarten muss, bis wirklich was passiert ist, bevor er das Jungtier rausnehmen darf.Wenn - was wohl stimmt - das Personal zur Überprüfung bei jedem kleinen Züchter fehlt, brauchst Du Dir doch darüber keinen Kopp zu machen . Das meine ich, wenn ich Deine Bedenken für ungerechtfertigt halte. Ich denke halt manchmal eher pragmatisch.
Muss man dann warten, bis das erste Jungtier verhungert ist?
Oder bis sich Jungtier und ein Elternteil so gekloppt haben, dass einer (gewöhnlich das Jungtier) schwer verletzt oder tot ist?
Wie verträgt sich das mit dem Tierschutzgesetz, wonach ich kein Tier unnötig leiden lassen darf, wenn ich ein Paar habe, von dem ich weiß, dass sie die Jungtiere rupfen, aber das Jungtier aber erst rausnehmen darf, wenn ich Beweisfotos gemacht und der Behörde vorgelegt habe?
(09.10.2014, 11:46 )Zebulon schrieb: Auch eine Liste, wann welche Art als futterfest gilt, halte ich für ausgemachten Unsinn.Das ist doch kein Beweis dafür, daß eine solche Liste "Unsinn" wäre! Ein Mindestalter für Futterfestigkeit läßt sich für jede häufiger gezüchtete Art angeben. Wenn ein Frühreifer dann schon vier Wochen früher alleine essen kann - wem schadet das?
Wir haben ja aktuell 3 Jungtiere, davon ist die älteste am schlechtesten, was selbständige Nahrungsaufnahme angeht, während der 2 Wochen jüngere Hahn schon eigentlich fertig ist.
Zebulon, Du schreibst, daß Du den Gesetzestext für völlig undurchdacht hältst. Kann ich das so verstehn, daß Du Dir den Originaltext besorgt und durchgearbeitet hast? Meine Holländisch-Kenntnisse reichen leider dafür nicht aus, deshalb kann ich nur eingeschränkt mitdiskutieren. Aber ich möchte Dich doch noch mal andersrum fragen: Sollte man überhaupt versuchen, etwas gegen kommerzielle Handaufzuchten und den Handel damit zu unternehmen? Wenn ja, was? Wenn nicht - heißt das, daß Du Handaufzuchten in jeder Form tolerierst?
Grüße, claus