23.09.2006, 13:49
DasEtwas schrieb:ok, an die mietwohnung hab ich nicht gedacht *g*Nein. Rechtlich ist es so, daß zwar ein generalklauselartiges Haustierverbot in Mietverträgen unwirksam ist, solange nicht störende kleine Tierarten gehalten werden (Kanarienvögel, Wellensittiche, Prachtfinken, Goldhamster, Meerschweinchen etc.).Ob ein Tier, ein Paar oder mehrere (solange keine Zucht betrieben wird), ist dagegen egal. Entscheidend ist, ob von der Tierart Belästigungen oder Störungen für andere ausgehen können.
ich glaube rechtlich war es so, dass pro person ein vogel geduldet werden muss...hab nämlich gehört, dass sonst bei zwei tieren ein tier rechtlich gesehen weggegeben werden muss....oder man umziehen muss usw.
Die Haltung eines Papageis (nicht nur eines Paares) kann der Vermieter immer untersagen, wenn störender Lärm von dem Tier ausgeht - es sei denn, das ist im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt. Aber auch Eigentümer von Wohnungen oder Häusern sind nicht sicher: Nachbarn können auf Unterlassung klagen, wenn unzumutbarer und "nicht ortsüblicher" Lärm von Tieren ausgeht. Nach der bisherigen Rechtsprechung haben Papageienhalter sehr schlechte Karten. man tut also gut daran, sich mit Vermieter/Nachbarn gut zu stellen und es nicht auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, bei der der Papageienhalter fast sicher sein kann, den Kürzeren zu ziehen.
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien