07.10.2007, 15:08
Hadlay schrieb:Ist überigens auch Strafbar (Srtaftartbestand "üble Nachrede")!!!!Mal abgesehen von der haarsträubenden Orthographie (5 Fehler in einer Zeile): Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ( ich empfehle § 186 StGB). Die Verbreitung wahrer Tatsachen kann niemals den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Und was die Interpunktion betrifft: 4 Ausrufezeichen machen ein Posting auch nicht überzeugender - nur lächerlicher.
Schöne Grüße,
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
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