17.12.2007, 17:08
Zebulon schrieb:das Abnehmen eines Ringes ist, soweit ich weiß, nur aus medizinischen Gründen zulässig.
auch in Brandenburg gelten diese Gesetze-die Abnahme des Ringes erfolgt nur wg. medizinischer Indikation und einer Begründung des TA, der Ring ist aufzubewahren und der Vogel ist zu chipen.
Wir haben dies bei unserer Gina auch machen lassen, ohne das Amt vorher zu informieren und einfach die neue Chip-Nr. mit dem Arztschreiben "umgemeldet"-einfaches Anschreiben ans Amt
Gruß Regina