06.03.2008, 22:35
Liebe Gitti,
Das ist in dieser allgemeinen Form ein weit verbreiteter Irrtum. Es ist nicht verboten, im Internet oder sonst öffentlich Namen zu nennen und die sprachlichen und inhaltlichen Verrenkungen, die teilweie angestellt werden, um das zu vermeiden, grenzen manchmal schon ans Lächerliche.
Deshalb aus juristischer Sicht ein paar Klarstellungen:
- ERLAUBT und im Rahmen der Meinungsfreiheit geschützt sind persönliche Werturteile, auch negative, und auch im Zusammenhang mit Namen.
- VERBOTEN sind Formalbeleidigungen (wie z.B. A...loch, Gangster etc.) und unsachliche Schmähkritik, die nur das Ziel verfolgt, den anderen herabzusetzen und zu schädigen.
- ERLAUBT sind alle Tatsachenbehauptungen (auch negative), deren Wahrheit man im Streitfall beweisen kann.
- VERBOTEN sind negative, ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, die nicht erweislich wahr sind, und das ungeprüfte Verbreiten von Gerüchten "ins Blaue hinein".
Kurz zusammengefaßt:
Seine Meinung sagen darf jeder (auch über Personen), solange die Art der Formulierung als solche nicht schon beleidigend ist.
Wer in Bezug auf Personen ehrenrührige Tatsachen behauptet, muß sie beweisen können. Kann er das nicht (also für Gerüchteköche), wird's eng. Kann er das, darf er sie auch behaupten, wenn sie noch so unangenehm für den anderen sind.
So einfach ist das.
LG
Thomas
Gitti schrieb:Bitte denkt dran, keine Namen zu nennen - nicht, daß unser Forum Ärger bekommt.
Liebe Grüße
Gitti
Das ist in dieser allgemeinen Form ein weit verbreiteter Irrtum. Es ist nicht verboten, im Internet oder sonst öffentlich Namen zu nennen und die sprachlichen und inhaltlichen Verrenkungen, die teilweie angestellt werden, um das zu vermeiden, grenzen manchmal schon ans Lächerliche.
Deshalb aus juristischer Sicht ein paar Klarstellungen:
- ERLAUBT und im Rahmen der Meinungsfreiheit geschützt sind persönliche Werturteile, auch negative, und auch im Zusammenhang mit Namen.
- VERBOTEN sind Formalbeleidigungen (wie z.B. A...loch, Gangster etc.) und unsachliche Schmähkritik, die nur das Ziel verfolgt, den anderen herabzusetzen und zu schädigen.
- ERLAUBT sind alle Tatsachenbehauptungen (auch negative), deren Wahrheit man im Streitfall beweisen kann.
- VERBOTEN sind negative, ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, die nicht erweislich wahr sind, und das ungeprüfte Verbreiten von Gerüchten "ins Blaue hinein".
Kurz zusammengefaßt:
Seine Meinung sagen darf jeder (auch über Personen), solange die Art der Formulierung als solche nicht schon beleidigend ist.
Wer in Bezug auf Personen ehrenrührige Tatsachen behauptet, muß sie beweisen können. Kann er das nicht (also für Gerüchteköche), wird's eng. Kann er das, darf er sie auch behaupten, wenn sie noch so unangenehm für den anderen sind.
So einfach ist das.
LG
Thomas
Liebe Grüße,
Thomas Braunsdorf
Tierheilpraktiker (Tätigkeitsschwerpunkt Papageien)
Lebensenergieberater Tier
Verhaltensberater Papageien
Thomas Braunsdorf
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