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Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit?
#16
Hallo Hein

Hein schrieb:Ich habe mich vertippt und zugleich einen üblen Satzbaufehler eingbaut.

Okay, alles klar. Sowas hatte ich mir schon fast gedacht.

Zitat:Aspergillose ist nicht ansteckend bei Tieren mit einem nur halbwegs funktionierenden Immunsystem, behandelbar und muss im Normalfall keine Todesursache sein.


Das ist im "Normalfall" sicher richtig. Wenn Papageien aber nach vielen Jahren den Halter wechseln, ist alleine schon der Ortswechsel und erst recht der Kontaktpersonenwechsel extremer Stress für sie. Stress aber bewirkt im Organismus eine erhöhte Ausschüttung von kortikoiden Stoffen und dies wiederum wirkt immunsupressiv = geschwächtes Immunsystem. Tür und Tor sind offen für Keime aller Art.
Nun sind aber, vor allem durch die vermaledeite Erdnussfütterung, viele Papageien mit Aspergillen belastet/infiziert. Selbst wenn ein Papagei keine hat, spätestens wenn er in der Auffangstation belasteten Vogelstaub (trockenen Kot) einatmet oder gar aus dem Wassernapf unerkannt infizierter Vögel trinkt oder mit anderen Vögeln anfängt zu "schnäbeln", werden die Aspergillen supergut übertragen. Das geschwächte Immunsystem kann das nicht abfedern: es kommt zum Ausbruch der Krankheit. Das überleben viele solcher geschwächten Vögel nicht.
Ich assistierte bei einer endoskopischen Untersuchung eines solchen kranken Vogels und sah seine Luftsäcke und seinen Brustraum von innen.... grausam... Der bekam kaum mehr Luft... Die medikamentöse Behandlung schlug auch nur zeitweise an, da die ganze Sache stark stressabhängig ist.

Zitat:....,ist sie mit Sicherheit nicht unvoreingenommen, bei einer solchen Art des Engagements würde ich mutmaßen, dass sie nicht objektiv der Sachlage gemäß urteilt, und das sollte in Amtsausübung nicht der Fall sein.

Sie ist ziemlich sicher nicht unvoreingenommen. Das hat sehr wahrscheinlich auch nichts mit mir persönlich zu tun, denn ich hörte Ähnliches auch von anderen "Exotenhaltern" (Papageien, Reptilien, etc.). Traurig ist dabei, daß wir gerade in diesen Dingen Gummiparagraphen haben und es "im Ermessen des Beamten/der Beamtin" liegt, wann er/sie eine Haltung für nicht artgerecht beurteilt. Dabei bin ich Inhaberin der Sachkundenachweise zur Haltung von diversen Tierarten nach § 11 TschG. Aber das erkannte die Dame nicht an und verlangte ein erneutes Ablegen aller Prüfungen. Natürlich bei ihr persönlich...

Schöne Grüße

Eva
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RE: Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit? - von Goffini-Kakadu - 14.03.2008, 02:17

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