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Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit?
#18
Hallo Eva,

nach allem, was ich jetzt über Deine ATA und ihren missionarischen Eifer gelesen habe, fällt mir nur eine Lösung ein: Übereigne die Vögel auf dem Papier einer Person Deines Vertrauens in einer anderen Stadt, melde sie ab und lass sie in der anderen Stadt anmelden, und wenn die ATA oder eine andere Amtsperson zu Dir kommt und die Vögel bei Dir antrifft, hast Du sie in Urlaubspflege.
Grüße, claus
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RE: Fehlgeprägt: Einzelhaltung oder zu zweit? - von claus - 14.03.2008, 13:33

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