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Hallo,
mal angenommen, ich wollte einen Molukkenkakadu. Ich weiß, er steht auf Anhang 1 des Washingt...... Das bedingt ein Handelsverbot, bzw ein Handel bedarf der Genehmigung. Was bedeutet das genau. Muß da die untere Naturschutzbehörde ja sagen? Im Vorfeld? Ich bin offizieller Papageienzüchter, kanns da trotzdem Probleme geben? Nach welchen Richtlinien entscheidet die zuständige Stelle ob oder ob nicht?
Danke
Gruß
triton
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15.08.2006, 19:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2006, 19:06 von Gitti.)
Hi, triton,
normalerweise unterliegen die Papageien in Anhang A des WA einem Vermarktungsverbot. Von diesem kann der Züchter auf Antrag bei seiner Behörde aber auch befreit werden und somit darf er die Tiere auch verkaufen. Diese Ausnahme vom Vermarktungsverbot ist dann in den Papieren (Cites oder jetzt EG-Bescheinigung) vermerkt.
Ob Du als Erwerber eines Anhang-A-Tieres eine besondere Haltungsgenehmigung brauchst, hängt m.W. vom jeweiligen Bundesland ab. Man muss nicht unbedingt eine Zuchtgenehmigung haben, um diese Tiere erwerben zu dürfen, allerdings kann es sein, daß man eine Sachkundeprüfung ablegen muss? Da bin ich aber jetzt auch überfragt, inwieseit diese jeweils erforderlich ist.
Wenn man sich also ein Anhang-A-Tier kaufen möchte, sollte man unbedingt auf die Papiere achten und nachschauen, ob diese Tiere vom Vermarktungsverbot ausgenommen wurden! Und um diese Ausnahme hat sich allein der Verkaüfer zu kümmern, nicht der Käufer!
Liebe Grüße
Gitti
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Right, Gitti.
Ich würde aber auch als Käufer vorher Kontakt zur zuständigen unteren Natuschutzbehörde aufnehmen und mal nachfragen, ob die irgendwelche besonderen Auflagen oder einfach nur irgendwelche Hinweise haben.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die sehr freundlich und hilfreich sind, wenn man sie nur höflich um Rat fragt. Wir haben mittlerweile zwei Vögel bei uns, die quasi dem Staat gehören, und für einen brauchen wir eigentlich weder Käfig, noch Voliere: den Aktenordner ans Bein würde reichen. Ich habe noch nie einen Vogel gesehen, der verschiedene Ämter zu derartiger Papierproduktion inspiriert hat *grins*.
Ich hatte bei der Meldung schon übelste Befürchtungen, aber meine Sachbearbeiterin (die sowieso schon hoch erfreut ist, wenn überhaupt einer anmeldet) meinte ganz trocken, sie würde sich mit dem juristischen Kram ja ganz gut auskennen und das telefonisch bzw. per Amtshilfe mit ihren Vorgängern klären. Das hat sie dann auch getan, und es war für uns völlig problemlos.
Der beste Tipp ist m.E. immer noch: zur Behörde hin und einfach fragen a la "ich hab da mal ne Fraaaaage ... können Sie mir mal weiterhelfen ... brauche mal Ihre Kompetenz....".
Die Praxis kann tatsächlich von Bundesland zu Bundesland abweichen; es gibt wohl auch kleinere Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken. Die von der Behörde können einem aber sagen, was wichtig ist.
g,
hein
traue niemals einem Raptor :-)
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Ok, danke,
---Der beste Tipp ist m.E. immer noch: zur Behörde hin und einfach fragen a la "ich hab da mal ne Fraaaaage ... können Sie mir mal weiterhelfen ... brauche mal Ihre Kompetenz....".
ich dachte halt, das wüßte jemand auswendig.
Was ich nicht so ganz verstehe ist, daß die Regelung von Bundesland zu Bundesland verschieden sein soll. Entweder ist die Vermarktung verboten oder nicht. Es ist ja auch nicht so, daß sie mal gefährdet sind und mal nicht. Naja, deutsche Bürokratie....
Gruß
triton
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Nee Triton, das Vermarktungsverbot ist schon eindeutig. Wenn der Verkäufer davon befreit ist und das Tier ordnugnsgemäß gemeldet und gekennzeichnet ist, darf es verkauft werden. Ordentlichen präzisen Kaufvertrag, die Begleitpapiere, der Verkäufer meldet ab, der Käufer meldet an, und fertig.
Problem ist nur, dass wohl manche Behörden für WAI-Tiere dem neuen Halter noch besondere Auflagen machen, das hat nichts mehr mit dem Status zu tun, sondern liegt im Ermessenspielraum der Behörde.
Ein Beispiel: wenn die Naturschutzbehörde die Regelungen überhart auslegen würde, bräuchten wir sogar für den Transport zum Tierarzt eine Transportgenehmigung. Natürlich macht sowas keine Behörde, aber es wäre theoretisch möglich.
Und ein guter Kontakt zur Behörde schadet nicht.
g,
hein
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