...und bloß nicht nach dem Motto handeln:
"wo kein Kläger, da kein Richter"!
Das kann auch in die Hose gehen, vorallem wenn jemand aus der Nachbarschaft Dir böse will (Papagei zu laut ect...)und beim Amt anruft und die Dir dann "Fachpersonal" vorbeischicken...hats alles schon gegeben.
Natürlich ist es am wichtigsten für das Tier das es in gute Hände kommt und das Du es lieb hast, aber wenn Du "alles" richtig machen möchtest, dann melde das Tier an. Das kostet Dich auch keinen Cent!
Rufe bei Deinem zuständigen Regierungspräsidium an (bei uns war es Karlsuhe) und melde die Kleine an. Die Unterlagen werden Dir dann zugeschickt.Kleine Gelbhaubenkakadus sind dem Anhang B der EGVO-N.338/97 zugeordnet. So steht es zumindestens bei mir im Brief drin. Vieleicht hat sich da aber auch wieder was geändert, dass sie nun unter Anhang A fallen
Du wirst vom Amt dann eine Bestätigung bekommen und ein Mekblatt über die Rechtsgrundlagen des Atenschutzes sowie Bestandveränderungsanzeigen ( Abgang ) & ( Zugang )
In manchen Bundesländern werden Kontollen duchgeführt, über die Unterbringung des Vogels. Ich persönlich kenne jetzt keinen Fall, habe nur schon mal davon gehört!
LG
Diana
"wo kein Kläger, da kein Richter"!
Das kann auch in die Hose gehen, vorallem wenn jemand aus der Nachbarschaft Dir böse will (Papagei zu laut ect...)und beim Amt anruft und die Dir dann "Fachpersonal" vorbeischicken...hats alles schon gegeben.
Natürlich ist es am wichtigsten für das Tier das es in gute Hände kommt und das Du es lieb hast, aber wenn Du "alles" richtig machen möchtest, dann melde das Tier an. Das kostet Dich auch keinen Cent!
Rufe bei Deinem zuständigen Regierungspräsidium an (bei uns war es Karlsuhe) und melde die Kleine an. Die Unterlagen werden Dir dann zugeschickt.Kleine Gelbhaubenkakadus sind dem Anhang B der EGVO-N.338/97 zugeordnet. So steht es zumindestens bei mir im Brief drin. Vieleicht hat sich da aber auch wieder was geändert, dass sie nun unter Anhang A fallen
Du wirst vom Amt dann eine Bestätigung bekommen und ein Mekblatt über die Rechtsgrundlagen des Atenschutzes sowie Bestandveränderungsanzeigen ( Abgang ) & ( Zugang )
In manchen Bundesländern werden Kontollen duchgeführt, über die Unterbringung des Vogels. Ich persönlich kenne jetzt keinen Fall, habe nur schon mal davon gehört!
LG
Diana
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
Váslav Havel
Váslav Havel